PKW-Werkstätten müssen für fehlerhafte Umrüstung auf Gas einstehen
Dienstag, den 29. Juni 2010Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in seinem Urteil zum Aktenzeichen 5 U 136/10, dass Werkstätten für Schäden einstehen müssen, die in Folge einer fehlerhaften Umrüstung auf Gas entstanden sind. Im vorliegenden Fall erfolgte die Umrüstung auf Gas bei einem benzinbetriebenen Ford Maverick. Die Umrüstung auf Gas wurde von einer Fachwerkstatt durchgeführt und kostete den Eigentümer des Fords 2.500,96 Euro. Nach einem halben Jahr entstanden beträchtliche Kompressionsverluste an den Zylindern. Der Zylinderkopf musste bei einer Reparatur gewechselt werden, was wiederum 3.455,31 Euro kostete.
Wie sich bei einem Beweissicherungsverfahren herausstellte, kam es bei der Gasanlage zu einer enormen Erhitzung, wodurch die Zylinderventile beschädigt wurden. Die Werkstatt hatte bei der Umrüstung auf Gas offensichtlich den Einbau einer Regelungstechnik vergessen. Die Regelungstechnik hätte eine Beschädigung der Zylinderventile verhindert. Der Fahrzeughalter forderte von der Werkstatt, die die Umrüstung auf Gas vorgenommen hatte, die Kostenübernahme sowohl für die Reparatur als auch für die Umrüstung auf Gas. Des Weiteren verlangte der Fahrzeughalter, dass die Umrüstung auf Gas rückgängig gemacht werden sollte. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz wurde dem Fahrzeughalter Recht gegeben und der Anspruch auf Kostenerstattung durch die Werkstatt und die kostenlose Rückgängigmachung der Umrüstung auf Gas bestätigt.
