Motorradversicherungen
Dienstag, den 31. Januar 2012Grundsätzlich ist die Versicherung für Motorräder der Versicherung für Autos sehr ähnlich. Man unterscheidet in die (obligatorische) Haftpflichtversicherung und die freiwilligen Versicherungen wie Vollkasko-, Teilkasko-, Rechtsschutz und Unfallversicherung.
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch den Gebrauch des Motorrades verursacht wurden. Das können Personenschäden (z.B. Verletzungen) sein oder aber auch Sachschäden durch z.B. Zusammenstöße mit fremden Kfz. In Deutschland ist jeder Halter den Geschädigten gegenüber ersatzpflichtig, also muß der Halter für jedes Motorrad mit mehr als 15 PS / 11 kw und einem Hubraum größer 50 ccm eine Haftpflichtversicherung für Krafträder abschließen. Gleiches gilt für Motorräder über 125 ccm Hubraum, auch wenn hier die Motorleistung unterhalb der 15 PS liegt. Ohne eine Bestätigung über das Vorliegen der Haftpflichtversicherungkann das Motorrad nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.
Kaskoversicherungen sind freiwillige Zusatzversicherungen für Schäden am eigenen Motorrad. Hier unterscheidet man die Teilkaskoversicherung (versichert sind Schäden durch Brand, Diebstahl, Zusammenstoß mit Wild, Sturm und Überschwemmung) sowie die Vollkaskoversicherung. Hier sind alle Gefahren der Teilkasko versichert und zusätzlich noch Unfall und böswillige Beschädigung (Vandalismus).
Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach objektiven Merkmalen wie z.B. Motorstärke, Hubraum und Zulassungsbezirk und nach subjektiven, personenbezogenen Merkmalen wie z.B. Alter des Fahrers, Dauer des Führerscheinsbesitzes, Anzahl vergangener Unfälle und Vorhandensein einer Garage. Weiterhin ist es sehr sinnvoll, verschiedene Versicherer miteinander zu vergleichen. Die Preisunterschiede sind hier doch sehr groß. Viele Informationen dazu und zu anderen Motorradthemen findet Ihr auch beim Directline Motorrad Ratgeber.
